Testament und Erbschaft

Nachhaltig wirken – wer möchte das nicht?

Mit dem letzten Willen bietet sich eine hervorragende Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun. Dazu können Sie in Ihrem Testament oder im Erbvertrag ein persönliches Vermächtnis einrichten. Sie hinterlassen etwas für die Menschen, die nach Ihnen kommen. Mit Ihrem letzten Willen vollenden Sie Ihr Lebenswerk. Darin können Sie nicht nur Familienmitglieder oder andere Ihnen nahestehende Personen bedenken. Sie haben auch die Möglichkeit, ein persönliches Vermächtnis zugunsten einer gemeinnützigen Organisation einzurichten.

So können Sie der Katholischen Schulstiftung oder Ihrer unter unserem Dach eingerichteten eigenen Stiftung einen Teil Ihres Vermögens vererben. Gleichzeitig stellen Sie damit sicher, dass Ihnen zu Lebzeiten selbst genügend Mittel zur Verfügung stehen, um beispielsweise die Kosten für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit tragen zu können.

Ihr persönliches Vermächtnis legen Sie bei der schriftlichen Formulierung Ihres letzten Willens fest. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie ein handschriftliches Testament hinterlegen oder die Unterstützung eines Notars in Anspruch nehmen, um beispielsweise einen Erbvertrag aufzusetzen. Welche Form Sie für Ihren letzten Willen wählen, hängt von Ihrer persönlichen Entscheidung und Ihrer Lebenssituation ab.

Wenn Sie sich entscheiden, einen Teil Ihres Vermögens der Katholischen Schulstiftung zu vererben, können Sie selbst entscheiden, ob Sie den Betrag als Zustiftung dem Kapitalstock zuführen oder zum baldigen Verbrauch für unsere Projektarbeit vorsehen möchten. Da gemeinnützige Einrichtungen von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommt die gesamte Summe der Stiftung und ihrer Arbeit zugute.

Sie möchten mehr über das Thema Testament und Vermächtnis erfahren? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.