Stiftungsfonds
Sie möchten Ihr Engagement für immer mit Ihrem Namen verbinden?
Dann ist der Stiftungsfonds das ideale Mittel.
Um ihn einzurichten, schließen Sie einen Vertrag mit der Katholischen Schulstiftung ab. Dazu halten wir ein Vertragsformular für Sie bereit.
In diesem Dokument legen Sie einen Betrag Ihrer Wahl fest, den Sie in den Fonds investieren möchten. Die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen; die Dachstiftung hat keinerlei Vorgaben für die Mindestanlage eines Stiftungsfonds festgelegt.
Nun bestimmen Sie mit Ihrem Vertrag, für welche Förderzwecke die Dachstiftung die jährlich erwirtschafteten Erlöse zur Verfügung stellen soll. Dabei können Sie entscheiden, ob Sie die Arbeit an der Edith-Stein-Schule Erfurt oder der Bergschule St. Elisabeth Heiligenstadt unterstützen möchten. Sie können natürlich auch beide Förderzwecke benennen.
Schließlich schreiben Sie mit Ihrem Vertrag fest, welchen Namen Ihr Stiftungsfonds tragen wird - zum Beispiel Ihren eigenen oder den eines Ihnen nahestehenden Menschen.
Ablauf
- Vertrag abschließen
- Betrag festlegen
- Förderzweck benennen
- Namen des Fonds bestimmen
Vorteile des Stiftungsfonds
Die Dachstiftung verwaltet den von Ihnen eingerichteten Fonds als namentlich benanntes Sondervermögen innerhalb des Stiftungskapitals. Verwaltungskosten entstehen weder bei der Einrichtung des Stiftungsfonds noch danach.
Haben Sie Ihren Stiftungsfonds eingerichtet, erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbescheinigung für das Finanzamt. So können Sie den gestifteten Betrag in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Sie möchten Ihr Engagement im Lauf der Jahre erweitern und ausbauen? Auch das ist möglich. Mit einer Zustiftung können Sie das Vermögen in Ihrem Stiftungsfonds jederzeit unkompliziert aufstocken - auch für diesen Betrag erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung.
Als Privatperson haben Sie außerdem die Möglichkeit, für Ihr Engagement zu werben. So können Sie - beispielweise im Freundeskreis - um weitere Zustiftungen in Ihren Stiftungsfonds bitten und damit dessen Vermögen weiter erhöhen. Auch Dritte erhalten eine Zuwendungsbescheinigung, wenn sie Ihren Fonds mit einer Zustiftung finanziell unterstützen.