Stifterdarlehen
Kann ein Sparguthaben Gutes bewirken?
Diese Frage stellen sich nicht nur Stifterinnen und Stifter. Dieser Gedanke beschäftigt viele Menschen. Sie möchten, dass ihr Sparvermögen nicht einfach auf der Bank liegt, sondern sinnvoll eingesetzt wird - und dabei trotzdem ungeschmälert und sicher angelegt ist. Das Stifterdarlehen der Katholischen Schulstiftung verbindet diese beiden Anliegen.
Es bietet darüber hinaus einen dritten unschätzbaren Vorteil: Flexibilität. Im Fall unvorhergesehener Ereignisse - plötzliche Pflegebedürftigkeit zum Beispiel - können Sie flexibel auf Ihr Guthaben zugreifen.
Alternativ kann das Guthaben des Stifterdarlehens zu einem späteren Zeitpunkt in eine eigene Treuhandstiftung unter dem Dach der Katholischen Schulstiftung im Bistum Erfurt eingebracht werden. Bei bereits bestehenden Stiftungen dient es als Zustiftung; bei Neugründungen stellt es den Grundstock des Stiftungskapitals dar.
Wie funktioniert das Stifterdarlehen?
Sie stellen der Katholischen Schulstiftung ein Guthaben als Darlehen zur Verfügung. Die Höhe des Darlehens bestimmen Sie völlig nach Ihrem Belieben.
Die Stiftungsverwaltung legt diesen Betrag entsprechend den Anlagerichtlinien der Katholischen Schulstiftung im Bistum Erfurt gewinnbringend an. Die jährlich erwirtschafteten Erlöse fließen in unsere Projekte zugunsten der beiden katholischen Schulen in Thüringen.
Abgesichert ist das Stifterdarlehen durch eine Bürgschaft der Pax-Bank, sodass Ihr Vermögen nicht verloren gehen kann. Das Darlehen hat eine Kündigungsfrist von nur drei Monaten, die Ihnen den flexiblen Zugriff auf Ihr Geld ermöglicht. Alle Kosten, die mit dem Darlehen verbunden sind, trägt die Dachstiftung.